Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Droht bei der landwirtschaftlichen Umsatzsteuerpauschalierung künftig eine Einzelfallprüfung? (Kühbacher, SWK 2/2017, S. 103)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Handeln Land- und Forstwirte wirtschaftlich selbständig, sollte es keine Zweifel geben, dass sie unter die Sonderregelung des § 22 UStG fallen, sofern die dort aufgeführten Tatbestandsmerkmale erfüllt werden. Gehe es aber nach der Rechts-

auffassung des EuGH, solle das nicht in jedem Fall gelten: Sollten mehrere landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich eng miteinander kooperieren, etwa indem sie ihre Vertriebsfunktionen in eine gemeinsame Kapitalgesellschaft auslagern, sei den daran beteiligten landwirtschaftlichen Erzeugern die Pauschalierung zu versagen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/204

21.03.2017
Heft 5/2017