Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht Frage und Antwort

Drohverlustrückstellung für betraglich fixe Rückkauf- vereinbarung von Kfz

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Für gleichartige Geschäfte wird anhand der Bildung einer Drohverlustrückstellung die Reichweite des Einzelbewertungsgebotes untersucht.

Ein Kfz-Händler verkauft an eine Leasinggesellschaft regelmäßig Kraftfahrzeuge. Er verpflichtet sich vertraglich, sämtliche Kfz nach Ablauf des von Leasinggesellschaft und Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingvertrages zu einem fix vereinbarten Kaufpreis zurückzukaufen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/14

20.02.2001
Heft 2/2001
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.