Bilanzsteuerrecht

Drohverlustrückstellung im Zusammenhang mit einer Betriebsverpachtung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, ob im Einzelfall bei Verpachtung eines Betriebes für die Pachtzahlung eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden ist.

Eine Kommune verpachtet ihre Entsorgungsbetriebe an eine eigene Kommunalbetriebs-GmbH, deren Gesellschafter zu 100 % die Kommune ist. Die Kommunalbetriebs-GmbH hat die Aufgabe der Entsorgung von Müll, Abwasser usw. Dieser stehen vertraglich als Entgelt die Gebühren gemäß der jeweils in Kraft stehenden Gebührenverordnung zu, die die Kommune den betroffenen Haushalten und Unternehmen vorschreibt. Als Gegenleistung hat die Kommunalbetriebs-GmbH an die Kommune eine Pachtzahlung zu leisten. Die Pachtzahlungen an die Kommune bestehen aus einem fixen Betrag und einem variablen Betrag, der sich insb aus zukünftigen Zinszahlungs- und Tilgungsverpflichtungen der Kommune aus bestehenden Darlehen zusammensetzt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/10

26.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.