Der Beitrag behandelt die Frage, ob im Einzelfall bei Verpachtung eines Betriebes für die Pachtzahlung eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden ist.
Eine Kommune verpachtet ihre Entsorgungsbetriebe an eine eigene Kommunalbetriebs-GmbH, deren Gesellschafter zu 100 % die Kommune ist. Die Kommunalbetriebs-GmbH hat die Aufgabe der Entsorgung von Müll, Abwasser usw. Dieser stehen vertraglich als Entgelt die Gebühren gemäß der jeweils in Kraft stehenden Gebührenverordnung zu, die die Kommune den betroffenen Haushalten und Unternehmen vorschreibt. Als Gegenleistung hat die Kommunalbetriebs-GmbH an die Kommune eine Pachtzahlung zu leisten. Die Pachtzahlungen an die Kommune bestehen aus einem fixen Betrag und einem variablen Betrag, der sich insb aus zukünftigen Zinszahlungs- und Tilgungsverpflichtungen der Kommune aus bestehenden Darlehen zusammensetzt.
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