Bedient sich eine Bank beim Vertrieb von Finanzprodukten eines selbstständigen Vermittlers, so ist ihr nach der OGH-Rsp sein (schuldhafter) Beratungs- oder Aufklärungsfehler gegenüber dem Kunden zurechenbar. Die Kritik an dieser Rsp ist Anlass für die Untersuchung des Themas durch die Autorin.
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