Rechnungswesen

Durchschnittsbildung bei volatilen Kursen oder Preisen rund um den Abschlussstichtag

Sabine Weintögl, MSc (WU) / Mag. Gerhard Margetich

In § 207 UGB wird die Bewertung des Umlaufvermögens primär mit dem niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlussstichtag vorgegeben. Wenn dieser Kurs oder Preis um den Stichtag starken Schwankungen unterliegt, kann dies zu hohen außerplanmäßigen Abschreibungen führen, obwohl der Wert für das allgemeine Kurs- oder Preisniveau nicht repräsentativ ist oder sich der Kurs oder Preis direkt nach dem Stichtag wieder erholt. Im folgenden Beitrag wird die Frage diskutiert, ob in diesen Fällen der Stichtagskurs oder -preis dennoch herangezogen werden muss oder ob die Verwendung eines Durchschnittskurses oder -preises ebenso zulässig ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/33

28.06.2024
Heft 6/2024
Autor/in
Sabine Weintögl

StB Sabine Weintögl, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC). Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bei international tätigen Prüfungsgesellschaften.

Gerhard Margetich

Mag. Gerhard Margetich WP/StB ist Vorstandsvorsitzender des Sparkassen-Prüfungsverbands und AFRAC-Mitglied und leitet die AFRAC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente. Weiters wurde er als Observer in die Financial Instruments Working Group von EFRAG aufgenommen.