Neue Vorschriften / Steuerrecht

Durchschnittssätze für nichtbuchführende Gewerbetreibende - BGBl

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

BGBl II 2018/81, ausgegeben am 27. 4. 2018

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung des BMF vom 14. 12. 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden geändert wird

Aufgrund der Änderung der Verordnung ist nun das laufende Führen von Aufzeichnungen für die Pauschalierung nicht mehr schädlich. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Pauschalierung ist jedoch ua auch, dass der Gesamtumsatz aus der Tätigkeit in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre nicht mehr als € 110.000,- betragen hat.

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Artikel-Nr.
ARD 6598/17/2018

11.05.2018
Heft 6598/2018