In aller Kürze

"E-Card-Gebühr" für 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2018 ist somit am 15. 11. 2017 ein Service-Entgelt in Höhe von € 11,35 fällig.

Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben: Dienstnehmer; freie Dienstnehmer; Lehrlinge; Personen in einem Ausbildungsverhältnis; Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen; Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung.

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Artikel-Nr.
ARD 6572/2/2017

03.11.2017
Heft 6572/2017