Gesellschafts- und Steuerrecht

Earn-Out-Klauseln bei Umgründungen

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr / Mag. Christoph Schlager

Bei der Übertragung von Unternehmen werden in der Praxis oftmals "Earn-Out-Klauseln" vereinbart, die nachträgliche Kaufpreisanpassungen in Abhängigkeit vom künftigen Eintritt erfolgsabhängiger Bedingungen vorsehen (erfolgsabhängige Anpassungsklauseln). Ob solche Klauseln auch für Umgründungen nach dem UmgrStG zulässig sind, wird im Schrifttum kaum behandelt. Die UmgrStR vertreten dazu in Rz 1012 eine differenzierte Betrachtung,1) die allerdings auf Kritik aus der Praxis gestoßen ist und deshalb beim Salzburger Steuerdialog 2014 intensiv diskutiert wurde. Den runden Geburtstag von Werner Wiesner nehmen wir daher zum Anlass, um - im Sinne des Jubilars - einen systematisch schlüssigen Lösungsvorschlag aufzuzeigen.2)

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/40

11.06.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Christoph Schlager

Mag. Christoph Schlager ist Leiter der Gruppe IV/C (Direkte Steuern & Verfahrensrecht) und der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen. Weiters ist Mag. Schlager Fachautor und Vortragender, ua am Postgraduate Center der Universität Wien.