EAS 3360 beschäftigt sich mit der Aufteilung der Besteuerungsrechte für ausländische Ruhegehälter gemäß dem DBA-Schweiz. Die Rechtsauskunft sehe vorbehaltlich des Art 19 Abs 1 DBA-Schweiz ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats für Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit vor.
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