Gesellschafts- und Steuerrecht

Eigenkapitalzuwachsverzinsung in Zusammenhang mit Körperschaften

Klaus Hirschler

Mit der Steuerreform 2000 wurde die Bestimmung über die Eigenkapitalzuwachsverzinsung eingeführt. Der Beitrag behandelt die sich insbesondere für Körperschaften stellenden Fragen mit Ausnahme der Folgen aufgrund von Umgründungen.*)

Mit dem Veranlagungsjahr 2000 tritt der neue § 11 EStG bzw. § 11 Abs. 2 KStG i.d.F. BGBl. I 1999/106 in Kraft. Diese Bestimmungen ermöglichen den Abzug von fiktiven Eigenkapitalzinsen als - auch außerbilanzielle1) - Betriebsausgabe, wobei der Zinssatz nach dem in § 11 Z. 6 EStG normierten Verfahren zu ermitteln ist. Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist das Führen eines Eigenkapital-Evidenzkontos, auf dem die für die Verzinsung maßgebenden Eigenkapitalveränderungen aufgezeichnet werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/12

20.01.2000
Heft 1/2000
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.