Rechnungswesen

Ein neuer Lagebericht und ein neuer Bestätigungsbericht?

Christoph Fröhlich

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 sollen unter anderem § 243 HGB(Lagebericht) und § 274 HGB(Bestätigungsvermerk) in Anlehnung an die Modernisierung der EU-Richtlinien geändert werden.1)) Zu fragen ist, ob sich dadurch auch materielle Konsequenzen ergeben.

In der geltenden Fassung lautet § 243 HGB Abs. 1 wie folgt: „Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.“

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/83

22.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.