Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 sollen unter anderem § 243 HGB(Lagebericht) und § 274 HGB(Bestätigungsvermerk) in Anlehnung an die Modernisierung der EU-Richtlinien geändert werden.1)) Zu fragen ist, ob sich dadurch auch materielle Konsequenzen ergeben.
In der geltenden Fassung lautet § 243 HGB Abs. 1 wie folgt: „Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.“
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