Ein selbstständiger Rechtsanwalt sei in die Pflichtversicherung in die Krankenversicherung nach § 14b durch die SVA der gewerblichen Wirtschaft einbezogen worden. Der Rechtsanwalt ging gegen die Einbeziehung vor, da er ein Schreiben von der SVA der gewerblichen Wirtschaft bekam, das eine Einbeziehung als neuer Selbstständiger nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG nicht vorsah. Der VwGH hat sich diesen Fall "angesehen" (VwGH 7. 9. 2017, Ra 2017/08/0074).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.