Bringt eine Mitunternehmerschaft mit natürlichen Personen ihren gesamten Betrieb ein, wandelt sich die Mitunternehmerschaft rückwirkend mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssten als Gegenleistung gewährte Anteile der einbringenden Personengesellschaft zukommen.
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