Werden Betriebe von natürlichen Personen (Einzel- oder Mitunternehmern) in eine GmbH (übernehmende Körperschaft) eingebracht, stelle sich in vielen Fällen die Frage, ob bebaute Grundstücke zurückbehalten oder eingebracht oder ob nur Gebäude ohne Grund und Boden auf die übernehmende Körperschaft übertragen werden sollen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.