Am 26. 2. 2025 leitete die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung der Entwürfe zu den Omnibus-Vereinfachungspaketen I und II ein Omnibus-Verfahren1 ein, welches die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken soll.2 Das Omnibus-Paket I zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten von Unternehmen zeitlich zu verschieben,3 inhaltlich zu vereinfachen und die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu reduzieren.4 Auch Anpassungen des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM) sind vorgesehen.5 Das Omnibus-Paket II befasst sich mit den EU-Investitionsprogrammen.6
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