Das Omnibus-Vereinfachungspaket I, das am 26. 2. 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken soll, sieht umfangreiche Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe) europäischer Unternehmen vor.1
Konkret umfasst das Omnibus-Paket I zwei Änderungsrichtlinien und eine delegierte Änderungsverordnung. Der Entwurf der ersten Änderungsrichtlinie (COM[2025] 80 final),2 auch als "Stop the clock Proposal" bezeichnet, befasst sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (RL 2022/2464/EU; CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (RL 2024/1760/EU; CSDDD). Das Stop the clock Proposal wurde mittlerweile (am 16. 4. 2025) im Amtsblatt der Europäischen Union als RL 2025/794/EU3 veröffentlicht.4 Der Entwurf zur zweiten Änderungsrichtlinie (COM[2025] 81 final),5 auch "Content Proposal" genannt, setzt sich mit inhaltlichen Änderungen der CSRD, der CSDDD, der Abschlussprüfungsrichtlinie (RL 2006/43/EG) und der Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) auseinander. Die delegierte Änderungsverordnung (COM[2025] 87 final)6 betrifft das CO2-Grenzausgleichssystem (VO 2023/956/EU, Carbon Border Adjustment Mechanism; CBAM).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.