BGBl I 2019/22, ausgegeben am 21. 3. 2019
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz geändert werden
Nachdem der EuGH die österreichische Rechtslage betreffend den Karfreitag (Feiertag nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften) als ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Religion gewertet hat (EuGH 22. 1. 2019, C-193/17, Cresco Investigation, ARD 6634/7/2019), hat der Gesetzgeber nun eine diskriminierungsfreie und unionsrechtskonforme Lösung beschlossen.
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