Wird ein Vertrag mit Preisklauseln vereinbart, die eine Variabilität der zukünftigen Zahlungen verursachen, stellt sich die Frage, ob bzw wie diese bilanziell zu erfassen sind. In den IFRS ist hier die Unterscheidung zwischen Finanzinstrumenten und anderen schwebenden Verträgen von Bedeutung, da Erstere immer bilanziell zu erfassen sind, Letztere nur bei einem drohenden Verlust. Um die Umgehung der bilanziellen Erfassung zu verhindern, sind derivative Finanzinstrumente, die in einem anderen Vertrag "versteckt" sind, unter bestimmten Voraussetzungen getrennt vom Basisvertrag anzusetzen und zu bewerten.
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