Gesellschafts- und Steuerrecht

Einheitsbilanz: Implikationen für das Steuerrecht

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler

Mit dem RÄG 2014 bekam die Diskussion über die Einheitsbilanz neuen Schwung. Der Beitrag analysiert, welche Implikationen die Einführung einer Einheitsbilanz für das Steuerrecht hat.

Die Thematik der Einheitsbilanz ist keine neue, sondern wurde bereits in der Vergangenheit in der Fachliteratur1 wiederholt aufgegriffen. Insb Gassner2 war ein großer Verfechter für die Einheitsbilanz im Sinne eines neuen Maßgeblichkeitsprinzips.3 Er sprach sich klar für die Vereinheitlichung der Gewinnermittlung aus.4 Gassner befürwortete eine Einheitsbilanz, da nach seiner Ansicht die damals geltende (und insoweit nicht wirklich geänderte) Rechtslage zur Rechtsunsicherheit, zur ungleichmäßigen Besteuerung, zur Behinderung zweckmäßiger Unternehmensorganisation und zur übermäßigen administrativen Belastung durch hypertrophe und in den Unterschieden verwirrende Bilanzrechte führt.5 Der ursprüngliche Vereinfachungsgedanke der Maßgeblichkeit ist mit den vielfältigen und konkurrierenden Rechtsvorschriften des Unternehmensrechts und des Steuerrechts nicht mehr gegeben. Gassners zentrale Thesen für die Vereinfachung und das Erreichen einer Einheitsbilanz waren:

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/54

24.08.2015
Heft 7-8/2015
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.