Revision und Kontrolle

Einlagenrückgewähr (verdeckte Gewinnausschüttung) und Jahresabschlussprüfung/Bestätigungsvermerk

Peter Pilz

Mit dem Bestätigungsvermerk testiert der Abschlussprüfer unter anderem, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören daher unzweifelhaft zum Objektbereich der Jahresabschlussprüfung.

Verdeckte Gewinnausschüttungen kommen in verschiedensten Formen vor; in der Regel schmälern sie das Gesellschaftsvermögen. Da der Abschlussprüfer unter anderem testieren muss, dass der Jahresabschluss dem Gesetz entspricht, wird im folgenden untersucht, wie weit die Prüfungspflichten im Zusammenhang mit der verdeckten Gewinnausschüttung reichen müssen. Die folgenden Überlegungen gelten verständlicherweise nur für wesentliche verdeckte Gewinnausschüttungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 252

20.08.1996
Heft 8/1996
Autor/in
Peter Pilz

Dr. Peter Pilz ist Steuerberater und Partner in der Kanzlei BFP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH.