Kurzböck informiert

Elternteilzeit (Kind 1) ➜ Karenz (Kind 2) ➜ Mutterschaftsaustritt: Wie berechnet man die Urlaubsersatzleistung?

Wilhelm Kurzböck

Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin ging nach der Geburt ihres 1. Kindes in Karenz und danach in Elternteilzeit. Sie wurde wieder schwanger und vereinbarte nach der Geburt ihres 2. Kindes Karenz. Während dieser Karenz erklärte die Arbeitnehmerin den Mutterschaftsaustritt (= vorzeitigen Austritt nach § 15r MSchG).

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Artikel-Nr.
PVP 2014/61

24.09.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.