Rechnungswesen

Empfehlung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision zum Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 87 BörseG

Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für die Aufstellung, prüferische Durchsicht und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten börsenotierter Unternehmen sind in § 87 BörseG enthalten. Gemäß diesen Bestimmungen umfasst der Halbjahresfinanzbericht:

einen verkürzten Abschluss;einen Halbjahreslagebericht;Erklärungen, in denen die gesetzlichen Vertreter des Emittenten unter Angabe ihres Namens und ihrer Stellung versichern,

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2008/104

22.12.2008
Heft 12/2008