In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins NÖDIS gibt die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse einen kompakten Überblick über die ab 1. 7. 2018 geltende Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In einem zweiten Beitrag wird weiters auf die künftig auch für Angestellte bestehende Möglichkeit eingegangen, jene Entgeltfortzahlungsansprüche, die sich nach dem Arbeitsjahr richten, auf das Kalenderjahr umzustellen. ( Quelle: NÖDIS Nr 5/30. 3. 2018)
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