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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel 2019

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2019 sind folgende Entgeltgrenzen iZm einer Konkurrenzklausel relevant:

Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: 2.958 € (inkl aliquoter Sonderzahlungen)

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Artikel-Nr.
RdW 2019/10

28.01.2019
Heft 1/2019