Gesellschafts- und Steuerrecht

Entwurf des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009

Mag. Rainer Werdnik

Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (ARÄG 2009)1) soll die "Aktionärsrechte-Richtlinie"2) umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung und Vereinheitlichung der Aktionärsrechte börsenotierter Gesellschaften, was schließlich zu einer erhöhten Hauptversammlungspräsenz führen soll. Die Begutachtungsfrist des Entwurfs des ARÄG 2009 endete am 28. 11. 2008, das Inkrafttreten ist mit 1. 8. 2009 geplant.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/96

22.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Rainer Werdnik

Mag. Rainer Werdnik, LL.M. (Edinburgh) ist Rechtsanwalt und Partner bei WERDNIK KUSTERNIGG Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Wirtschaftsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Prozess- und Schiedsrecht.