Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (ARÄG 2009)1) soll die "Aktionärsrechte-Richtlinie"2) umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung und Vereinheitlichung der Aktionärsrechte börsenotierter Gesellschaften, was schließlich zu einer erhöhten Hauptversammlungspräsenz führen soll. Die Begutachtungsfrist des Entwurfs des ARÄG 2009 endete am 28. 11. 2008, das Inkrafttreten ist mit 1. 8. 2009 geplant.
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