Der vorliegende Beitrag zur Verbindung von Cash Pooling und verbotener Einlagenrückgewähr hat auch eine gewisse Parallele zum Ertragsteuerrecht, ist doch eine rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen Konzerngesellschaften bzw allgemein zwischen Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter nur dann steuerrechtlich wirksam, wenn sie den aus der einkommensteuerrechtlichen Angehörigenjudikatur entwickelten Grundsätzen entspricht, dh eine klare und eindeutige Grundlage aufweist und dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.
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