In aller Kürze

Erhöhung der Gerichtsgebühren

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der kürzlich kundgemachten Verordnung BGBl II 2017/152 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entsteht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (einschließlich Mahnklagen und gerichtliche Aufkündigungen) mit einem Streitwert von bis zu € 2.500,- sind weiterhin gebührenfrei (ebenso arbeitsrechtliche Rechtsmittelverfahren zweiter und dritter Instanz bei einem Berufungs- bzw Revisionsinteresse bis € 2.500,-).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6556/4/2017

13.07.2017
Heft 6556/2017