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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte ab 1. 4. 2017 - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In BGBl II 2017/62 (Kundmachung des BMJ über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2017 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/167

18.04.2017
Heft 4/2017