Gesetzgebung

Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

In BGBl II 2017/62 wurden die ab 1. 4. 2017 wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 3,5 %.

Die Richtwerte werden seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst (§ 5 RichtWG idF WRN 2009; siehe Zak 2009/125, 91). Der an sich für 1. 4. 2016 vorgesehene Anhebungsschritt wurde mit dem 2. MILG (siehe Zak 2016/205, 103) um ein Jahr verschoben. In Zukunft ist wieder ein zweijährlicher Anpassungsrhythmus vorgesehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2017/150

21.03.2017
Heft 5/2017