Rechtsprechung / Sachenrecht

Erlagszinsen für die hinterlegte Enteignungsentschädigung stehen dem Enteigneten zu

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§

ABGB: § 365, 1425

BStrG: § 20 Abs 4

OÖ StraßenG: § 36 Abs 6

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Artikel-Nr.
Zak 2017/430

27.07.2017
Heft 13/2017