Durch das AbgÄG 2015 BGBl I 2015/163 wurde die steuerliche Behandlung für Einlagenrückzahlungen und offene Gewinnausschüttungen neu gestaltet. Das BMF hat am 27. 9. 2017 seine Rechtsansichten zur Auslegung des § 4 Abs 12 EStG 1988 dargelegt. Sämtliche früheren Rechtsansichten des BMF zu diesem Thema sind seit diesem Zeitpunkt obsolet.
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