Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz erlaube die elektronische Errichtung eines Notariatsakts unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der GmbH-Gründung sowie damit in Zusammenhang stehende Beglaubigungen. Im Beitrag werden die für die GmbH-Gründung relevanten neuen Regelungen skizziert.
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