Für bereits vermietete Gebäude habe zum 1. 1. 2016 eine Umstellung des Grundanteils zu erfolgen. In Diskussion stehe der konkrete Nachweis der Richtigkeit des bisherigen Aufteilungsverhältnisses. Die Neuregelung sei für Zwecke der praktischen Ermittlung sehr begrüßenswert.
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