Gastbeitrag

Erstattung des Krankenentgelts bei Arbeits- und Freizeitunfällen

Dr. Thomas Rauch

Arbeitgeber, die regelmäßig weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen, können die Erstattung von 50 % des von ihnen entrichteten Krankenentgelts für höchstens 6 Wochen (bei länger als 3 Tage dauerndem Krankenstand) beantragen, falls der Krankenstand auf einem Arbeits- oder Freizeitunfall beruht.

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Artikel-Nr.
PVP 2004, 13

20.12.2004
Heft 12/2004
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.