Am 24. 11. 2015 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage des AbgÄG 2015 beschlossen; dieses enthält eine Reihe von ertragsteuerlichen Änderungen, die für die Unternehmens- und Konzernbesteuerung relevant sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Neuerungen bei der Einkünftezurechnung, Einlagenrückzahlung sowie Wegzugsbesteuerung geben und dabei auch die Änderungen im Begutachtungsverfahren ansprechen.
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