Rechnungswesen

Ertragswert als Wertmaßstab für außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen?

Dr. Günter Riegler, WP / StB

Wenn ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Vermögenswert oder eine Beteiligung durch Umstände des Marktes nachhaltig an Ertragskraft verliert, liegt es nahe, eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Ertragswert vorzunehmen. Macht es einen Unterschied, wenn mit einem Vermögenswert schon a priori keine Kostendeckung oder Gewinnerzielung angestrebt wurde? Die Frage stellt sich insb bei Infrastrukturanlagen im Non-Profit-Bereich - zB bei Versorgungsbetrieben der öffentlichen Hand. Der Verfasser meint, es macht einen Unterschied, und gibt Kriterien und Begründungen für die Beantwortung dieser Frage an.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2008/99

22.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Günter Riegler

Dr. Günter Riegler ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, war viele Jahre in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie als Autor, Mitwirkender in IWP und AFRAC sowie als Vortragender tätig. Nach beruflichen Stationen mit Finanzverantwortung im Hochschul- und Krankenhausmanagement ist der Autor nunmehr Finanzstadtrat der Landeshauptstadt Graz.