Gesellschafts- und Steuerrecht

Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M. / Dr. Thomas Trettnak, LL.M. / CM

Sprechen sich Minderheitsaktionäre im Zuge einer Verschmelzung gegen die Fusion aus, besteht in gewissen Konstellationen ein Anspruch dieser Aktionäre auf Austritt gegen Barabfindung, die idR von der Gesellschaft gezahlt wird. Im Gegenzug haben die Aktionäre ihre Aktien an die Gesellschaft zu übertragen, die dadurch eigene Aktien erwirbt, wobei dafür jedoch verschiedene rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit diesen rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Sicht der Praxis.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/2

27.01.2014
Heft 1/2014
Autor/in
Heinrich Foglar-Deinhardstein

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gesellschafts-, Umgründungs- und Stiftungsrecht sowie M&A. Er ist Co-Herausgeber von Praxiskommentaren zum GmbHG und zum AktG sowie Co-Autor des Handbuchs Gesellschafterstreit und des Praxisleitfadens Verschmelzung.

Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).