Das Beispiel geht der Frage nach, wie ein Bündel von Vereinbarungen und Zusagen im Rahmen eines Kaufvertrages sich auf die Anschaffungskosten des Erwerbers auswirkt bzw wann im Lichte dieser Vereinbarungen und Zusagen der Veräußerungsgewinn realisiert ist.
Das Unternehmen A erwirbt im Dezember 2022 vom Unternehmen B dessen bebaute Liegenschaft. Die Liegenschaft bietet für das Unternehmen A hohes langfristiges Zukunftspotenzial, deshalb ist Unternehmen A auch bereit, dem Unternehmen B zahlreiche wirtschaftliche Nachteile als Folge der Liegenschaftsveräußerung auszugleichen. Es wird ein Gesamtentgelt von insgesamt bis zu € 15 Mio vereinbart, davon werden € 14,4 Mio Ende Dezember 2022 entrichtet, gleichzeitig geht das wirtschaftliche (und in weiterer Folge 2023 das zivilrechtliche) Eigentum an der bebauten Liegenschaft auf Unternehmen A über.
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