Grundsätzlich ist pro Woche ein Überstundenkontingent von 5 Stunden möglich. Dazu kommt ein Jahresüberstundenkontingent im Ausmaß von weiteren 60 Überstunden. Diese können auf das ganze Jahr verteilt werden.
Was kann ein Personalchef tun, wenn ein vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf eintritt und zusätzliche Überstunden notwendig sind, um einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen zu verhindern?
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