Wirtschaftsrecht

e@syCredit - Verbesserung des Schutzes von und vor (Wort-)Bildmarken

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Eine Leitentscheidung des für Markensachen zuständigen 17. Senats des OGH hat das Augenmerk der juristischen Diskussion auf den Schutzumfang von, aber auch den Schutz gegen Bildmarken, insb in der Form von Kombinationsmarken (Wort-Bild)1 gerichtet. Die zT äußerst kontroversen Stellungnahmen in der Literatur erfordern einen vertiefenden Blick auf die dogmatischen Grundlagen. Der folgende Beitrag versucht eine Einordnung im Licht der europarechtlichen Vorgaben.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/200

15.04.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.