Die Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 20. Juli 2015 umgesetzt werden. Es obliegt den jeweiligen Ländern, die Regelungen erst auf Geschäftsjahre, die ab 1. 1. 2016 beginnen, anzuwenden. Hauptziele dieser neuen EU-Bilanzrichtlinie sind einerseits Erleichterungen iZm der Jahresabschlusserstellung für kleine Unternehmen, andererseits verbesserte Klarheit und Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb der EU und letztlich eine vermehrte Orientierung an den IFRS. Die Richtlinie enthält einige Neuerungen für Jahres- und Konzernabschlüsse, beinhaltet Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) und hat Auswirkungen auf das österreichische UGB, die im folgenden Artikel überblicksweise dargestellt werden. (Nachfolgende Verweise beziehen sich auf die genannte Richtlinie, sofern nicht anders vermerkt.)
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