Der Inhaber einer nationalen Marke kann sich der Einfuhr identischer, mit der gleichen Marke versehener Waren aus einem anderen Mitgliedstaat nicht widersetzen, in dem diese Marke ursprünglich demselben Inhaber gehört hat, nunmehr aber einem Dritten, der sie durch Übertragung erworben hat, sofern nach dieser Übertragung
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