Nach Ansicht des Generalanwalts zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH handelt es sich um kein "Mitteilen auf einem dauerhaften Datenträger", wenn die Bank eine Information (elektronische Nachricht) über Änderungen des Rahmenvertrags an das Postfach des Kunden im Rahmen des E-Banking übermittelt (E-Banking-Mailbox).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.