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EuGH: Hotelzimmer-TV - Eingriff in Rechte des Fernsehsenders?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Art 8 Abs 3 RL 2006/115/EG [zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums] gewährt den Sendeunternehmen ua das ausschließliche Recht, die öffentliche Wiedergabe ihrer Sendungen an Orten zu erlauben oder zu verbieten, "die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind".

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Artikel-Nr.
RdW 2017/112

20.03.2017
Heft 3/2017