Die Kosten eines Anrufs bestehender Kunden unter einer Kundendienst-Telefonnummer dürfen die Kosten eines gewöhnlichen Telefongesprächs nicht übersteigen, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Unternehmer mit dieser Service-Rufnummer Gewinne erzielt. EuGH 2. 3. 2017, C-568/15, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.
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