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EuGH: Verwendung einer fremden Marke in Werbeanzeige

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Platziert der Werbende mit Zustimmung des Markeninhabers eine Werbeanzeige auf einer Referenzierungswebsite, in der die Marke verwendet wird (hier: Bezeichnung des Werbenden als "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt" in einer Art Branchen-Telefonbuch), und weist der Werbende nach Beendigung des Vertrages mit dem Markeninhaber den Betreiber dieser Website ausdrücklich an, die Werbeanzeige bzw die darin verwendete Marke zu löschen, ist es nicht dem Werbenden zuzurechnen, wenn sich der Webseitenbetreiber - absichtlich oder fahrlässig - über die ausdrücklichen Anweisungen des Werbenden hinwegsetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/172

18.04.2016
Heft 4/2016