Mit dem Urteil in der Rs C-226/14 und C-228/14, Eurogate II, sei eine neue Definition der Einfuhr für die Mehrwertsteuer festgelegt worden. Damit stelle sich die Frage, ob die Einfuhr von Waren, die aus einem Drittland stammen, für Mehrwertsteuerzwecke in den Mitgliedstaat des Zollverfahrens oder im Bestimmungsmitgliedstaat stattfinde.
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