Anhand des Urteils desEuGH vom18.11.1999Rs C-200/98, wird der Frage nachgegangen, wie weit es europarechtlich möglich ist, Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft im Inland steuerlich zu verwerten.
Der EuGH hat im Urteil vom 18.11.1999, Rs C-200/98 (X AB; Y AB), in folgendem Sachverhalt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 43, 48 EGV) gesehen: Die in Schweden ansässige X AB ist mehrheitlich unmittelbar an der ebenfalls in Schweden ansässigen Y AB beteiligt. Die restlichen Anteile an der Y AB halten zu gleichen Teilen eine niederländische und eine deutsche Kapitalgesellschaft, die jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der X AB sind.
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