Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens ins Leben gerufen.1 Dazu zählt die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; RL 2022/2464/EU), welche die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert. Eine wesentliche Neuerung der CSRD ist die Einführung einer verpflichtenden materiellen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch einen externen Prüfer.2
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