Der in der Generalklausel der §§ 222 und 250 UGB verwendete Begriff der Finanzlage umfasst sowohl deren statischen wie auch deren dynamischen Aspekt.
Die unternehmensrechtliche Rechnungslegung sieht für den Jahresabschluss derzeit keine eigenständige zeitraumbezogene Rechnung zur Finanzlage vor, welche die für die Beurteilung des dynamischen Aspekts der Finanzlage bedeutsamen finanzwirtschaftlichen Stromgrößen abbildet. Diesen Mangel soll eine Geldflussrechnung beseitigen helfen, deren Rechnungszweck als periodenbezogene Rechnung zur Finanzlage darin liegt, die Veränderung eines Finanzmittelfonds, definiert als Fonds der flüssigen Mittel (s Abschn 2), aufgrund der fonds-, dh zahlungswirksamen Vorgänge des betrieblichen Leistungs- und Absatzprozesses sowie aufgrund der Investitions- und Finanzierungsaktivitäten in der Periode aufzuzeigen.
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